Anwalt für Internationales Recht: Grenzüberschreitende Verträge, AGB-Erstellung, Gesellschaftsgründung.
Internationales Handelsrecht.
Wenn Sie einen Anwalt zur Klärung von Fragen im Internationalen Recht benötigen, sind wir gerne für Sie da. Unsere Anwälte beraten Sie in den Bereichen Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Erbrecht. Im Handelsrecht prüfen wir zum Beispiel grenzüberschreitende Verträge (UN-Kaufrecht) für Sie und helfen Ihnen auch bei der Erstellung von AGBs. Wir sind Ihre Anwaltskanzlei, wenn es um Internationales Recht geht. Nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf.
Internationales Gesellschaftsrecht.
Was das Gesellschaftsrecht angeht, berät unsere Kanzlei seit Jahren erfolgreich ausländische Mandanten, die in Deutschland eine GmbH gründen oder Niederlassungen errichten wollen. Dabei unterstützen wir Sie zum Beispiel bei der Erstellung von Gesellschaftsverträgen und arbeiten eng mit den Notaren und Steuerberatern zusammen. Kontaktieren Sie uns gerne für einen persönlichen Termin rund um alle Fragen im internationalen Gesellschaftsrecht.
Internationales Erbrecht.
Im internationalen Erbrecht planen und gestalten wir für unsere Mandanten grenzüberschreitende Nachlässe. Wir unterstützen Sie zum Beispiel gutachterlich bei der Wahl ausländischer Rechtsordnungen als anzuwendendes Erbrecht für die Testamentsgestaltung. Außerdem vertreten unsere Anwälte Sie rechtsvergleichend zu Pflichtteilsrechten in ausländischen Rechtsordnungen. Kontaktieren Sie uns bei sämtlichen Anliegen rund um das Thema Internationales Erbrecht und wir verhelfen Ihnen zum Erfolg.
Weitere Informationen über unsere Tätigkeiten als Anwalt für internationales Erbrecht finden Sie hier.