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Die Vita von Rechtsanwältin Susanne Franke.

Das Studium in Spanien an der Universität von Sevilla und schließlich das Studium in den USA an der University of San Diego sind die Grundlage für die sprachlichen, fachlichen und interkulturellen Kompetenzen unserer Beratungstätigkeit.

Die hierbei entstandenen Beziehungen sind das Fundament für die seit vielen Jahren bestehende Zusammenarbeit im internationalen Netzwerk.

Nach dem Abschluss des Studiums in den USA war Frau Franke zunächst für eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Bremen tätig. Im Jahr 2001 gründete sie eine der ersten Rechtsanwaltsaktien-gesellschaften in Deutschland. Bis Anfang des Jahres 2016 war sie Partner einer norddeutschen Rechtsanwaltsgesellschaft.

Mit den Tätigkeitsschwerpunkten im Erbrecht und im Handels- und Gesellschaftsrecht wurde durch die Rechtsanwaltskammer Oldenburg in 2006 der Fachanwaltstitel im Erbrecht und in 2007 der Fach-anwaltstitel im Handels- und Gesellschaftsrecht verliehen.

Im Münchner BECK VERLAG erschien zunächst das Fachbuch „Das Unternehmertestament“ und nach verschiedenen Artikeln zum Handels- und Gesellschaftsrecht im HAUFE VERLAG erschien zuletzt im BECK VERLAG der Erbrechtskommentar Burandt/Rojahn, in dem Rechts-anwältin Franke das spanische Erbrecht kommentiert sowie das internationale Erbrecht.

Frau Franke ist Mitglied des Vorstandes des Oldenburger Anwalt- und Notarvereins und Mitglied des Vorstandes der deutschen Juristinnen-bundes in Oldenburg.

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Susanne Franke LL.M. (USA)

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Erbrecht

Fachanwältin für Handels- und

Gesellschaftsrecht

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